In der heute zu Ende gegangenen Frühjahrssession waren die Vorschläge des Bundesrates zur Entlastung des Bundeshaushalts ab 2027 das dominierende Thema. Die Parlamentsmitglieder haben diese ausgiebig beraten und letzte Priorisierungen vorgenommen.
Eine mögliche Sparmassnahme betraf die Biomethanförderung: Seit letztem Jahr fördert der Bund Anlagen, die ihr Biogas zu Biomethan aufbereiten und entweder ins Gasnetz einspeisen oder an einer Tankstelle absetzen. Die Förderung erfolgt über einen Investitionsbeitrag und bemisst sich an der Aufbereitungskapazität der Anlage (Nm3 Biomethan/h). Diese Förderung ist befristet für den Zeitraum 2025 – 2030. Lange war aber unklar, ob sie überhaupt bis 2030 Bestand hat. Denn der Bundesrat schlug vor, die Förderung ab 2027 bereits wieder einzustellen.
Ökostrom Schweiz setzte sich zusammen mit Partnerverbänden dafür ein, die Fördermittel für den ursprünglich vorgesehenen Zeitraum zu sichern. Das ist geglückt: Das Parlament hat entschieden, bei der Biomethanförderung nicht zu sparen. Für Projektanten bedeutet dies, dass sie auch in den Jahren 2027 bis 2030 Investitionsbeiträge für Biomethanprojekte beantragen können.